Seit 2014 schüttet die Kolping-Stiftung Land Oldenburg alle vier Jahre die bis dahin summierten Jahresüberschüsse aus. In diesem Jahr ist es wieder so weit!
Pünktlich zum Neustart nach Corona in vielen Kolpingsfamilien im Oldenburger Land können nun Anträge gestellt werden: Anfang November findet die Vergabesitzung des Kuratoriums statt. Bis zum 31. Oktober müssen die Anträge für Veranstaltungen, Anschaffungen, Projekte ab November 2022 vorliegen, um dabei berücksichtigt werden zu können.
Handelt es sich dabei um Vorhaben, die zwar in 2022, aber schon vor November laufen oder gar abgeschlossen sind, meldet Euch dennoch. Wir werden bestimmt eine gute Lösung finden, Euch dabei mit Ausschüttungsmitteln zu unterstützen.
Die nötigen Unterlagen für die Antragsstellung, den abschließenden Verwendungsnachweis und die Stiftungs-Satzung findet Ihr unten rechts.
Bei Fragen wendet Euch an den Vorsitzenden August Lunte (04474-5324) oder bei Marén Feldhaus (Kontaktdaten rechts).
Die Stiftung trägt den Namen „Kolping Stiftung Land Oldenburg“. Als gemeinsame Stifter treten das Kolpingbildungswerk und das Kolpingwerk gleichberechtigt auf und stellen den Kapitalstock für die Stiftung zur Verfügung.
Auf der Delegiertenversammlung des Kolpingwerk Land Oldenburg am 08. März 2008 in Barßel wurde von Delegierten der 43 von 58 anwesenden Kolpingsfamilien die Gründung einer unselbständigen Stiftung als Teil der Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland beschlossen und die vorgelegte Satzung der Stiftung verabschiedet. Zeitgleich war zur selben Veranstaltung auch die Mitgliederversammlung des Kolpingbildungswerkes eingeladen worden, deren Mitglieder einstimmig die Gründung beschlossen und die Satzung verabschiedeten.
Als besonderen Punkt der Mitwirkung der Kolpingsfamilien wurde in die Satzung aufgenommen, dass die Wahl der Kuratoriumsmitglieder durch die Delegiertenversammlung der Oldenburger Kolpingsfamilien in geheimer Abstimmung erfolgt. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten des Kuratoriums liegt ausschließlich beim Landesvorstand und dem Vorstand des Kolpingbildungswerkes.
Der Landesvorstand des Kolpingwerkes Land Oldenburg und der Vorstand des Kolpingbildungswerkes schlagen der Delegiertenversammlung die Kandidaten für die 5 Sitze der zu wählenden Mitglieder des Kuratoriums der Kolping Stiftung Land Oldenburg vor. Zur Zeit sind dies:
Sie bilden mit den geborenen Mitgliedern Rudolf Brinkmann als Vorsitzendem des Bildungswerkes und Gaby Kuipers als Vertreterin des Kolpingwerkes das Kuratorium der Stiftung.
Durch die Gründung der Stiftung wird gewährleistet, dass eine nachhaltige und auf Zukunft hin gerichtete Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Bildungsarbeit der Kolpingsfamilien und Kolping-Einrichtungen des Oldenburger Landes gegeben ist. Es ist eine Stiftung aller Kolpingmitglieder des Oldenburger Landes geworden, deren Kapitalstock die beiden Stifter Kolpingwerk und Kolpingbildungswerk zur Verfügung gestellt haben und die durch die Mithilfe der Kolpingsfamilien und Einzelpersonen dafür Sorge tragen, dass diese Einrichtung größer wird und die vielen örtlichen und überörtlichen Kolping – Aktivitäten unterstützen kann.
„Unsere Angebote gestalten wir vielfältig und bunt – so ist auch das Leben in unserem Verband. Herzlich Willkommen!“
Unterstützen Sie uns.
Kolpingwerk Land Oldenburg
Bahnhofstr. 6
D-49377 Vechta
Telefon: 04441 872-273
Telefax: 04441 872-458
kolpingwerk@bmo-vechta.de
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