In dieser Rubrik können Interessierte auf der Homepage eine neue Losung, einen Impuls, ein Gebet oder anregenden Gedanken für den Alltag finden.
Der Generalrat ist das zwischen den Generalversammlungen tagende Beschluss-, Kontroll-, Kooperations- und Koordinationsorgan von KOLPING INTERNATIONAL. Er tritt alle zwei Jahre zu einer Sitzung zusammen.
Satzung von KOLPING INTERNATIONAL
Die örtliche Kolpingsfamilie ist verpflichtet, einmal jährlich eine Generalversammlung / Mitgliederversammlung (oberstes beschlussfassendes Gremium) durchzuführen. Auf Landesebene entspricht dies der Delegiertenversammlung.
Der Generalvorstand ist das Leitungsorgan des Verbandes. Er führt die Beschlüsse der Generalversammlung und des Generalrates durch. Der Generalpräses und der Generalsekretär werden vom Generalrat auf zehn Jahre gewählt.
Als Gesellenverein bot Adolph Kolping den Handwerksgesellen, insbesondere in den Wanderjahren fern von zu Hause, soziale Unterstützung, Bildung, Geselligkeit und einen religiösen Halt gab. Adolph Kolping erkannte die Bedeutung des Gesellenvereins und war bestrebt, diese Idee weiter hinauszutragen.
Die Kolpingjugend organisiert zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) einen Gruppenleitergrundkurs (GLGK). Dieser ist Voraussetzung, um eine Juleica (Jugendleiter-Card) zu beantragen. Auf unserer Website informieren wir regelmäßig über aktuelle Kurse. Du bist interessiert an einem Kurs oder einer Fortbildung zur Verlängerung der Juleica? Melde Dich gerne bei uns.
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Kolpingwerk Land Oldenburg
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