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Ehrenamtspreis

Der Ehrenamtspreis wird jedes Jahr auf der Delegiertenversammlung vergeben. Er geht an Mitglieder, die sich in besonderer Weise für den Gedanken von Adolph Kolping verdient gemacht haben.

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Einmalbetrag

Mitglieder werden von der Beitragszahlung freigestellt, wenn sie eine einmalige Zahlung (sogenannter Einmalbetrag) leisten. Über die Höhe des Einmalbetrages entscheidet die Bundesversammlung durch einen entsprechenden Beschluss.

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Anschrift

Kolpingwerk Land Oldenburg
Bahnhofstr. 6
D-49377 Vechta

Kontakt

Telefon: 04441 872-273
Telefax: 04441 872-458
info@kolping-land-oldenburg.de

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