Der Ehrenamtspreis wird jedes Jahr auf der Delegiertenversammlung vergeben. Er geht an Mitglieder, die sich in besonderer Weise für den Gedanken von Adolph Kolping verdient gemacht haben.
Mitglieder werden von der Beitragszahlung freigestellt, wenn sie eine einmalige Zahlung (sogenannter Einmalbetrag) leisten. Über die Höhe des Einmalbetrages entscheidet die Bundesversammlung durch einen entsprechenden Beschluss.
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