Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Oldenburg ist das zentrale Beratungs- und Beschlussgremium für die Durchführung der Berufsausbildung im Land Oldenburg. Auch hier ist das Kolpingwerk Land Oldenburg mit Sitz und Stimme vertreten.
"Moment Mal!" Einfach mal eine Pause einlegen mitten im Alltag. Unter diesem Motto findet ein Besinnungstag statt mit Gebeten, Impulsen und Anregungen für die Fastenzeit.
Die Besinnungswoche ist konzipiert für Erwachsene und findet jährlich an verschiedenen Orten statt.
Der Kolping Landesverband Oldenburg gliedert sich in die 8 Bezirksverbände Cloppenburg, Damme, Friesoythe, Löningen, Oldenburg, Saterland/Barßel, Vechta und Visbek.
In den Bildungszentren der Kolping-Bildungswerke wird bundesweit Jugend- und Erwachsenenbildung geleistet. Allen Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit den Adolph Kolping unter dem Leitsatz „Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch“ vor 150 Jahren geprägt hat.
Am 31. Oktober 1967 wurde mit der Gründung des Kolpingbildungswerkes ein neues Kapitel in der Bildungsarbeit im Land Oldenburg aufgeschlagen. Seit Jahrzehnten steht das Bildungswerk den Kolpingsfamilien und den Bezirken bei der Gestaltung von Angeboten und der Abrechnungen von Bildungszuschüssen zur Seite. Herausragende Einrichtungen sind die Kolping Jugendwerkstatt Harkebrügge und das Kolping Jugendwohnen Oldenburg.
Der Bundeshauptausschuss ist das zwischen den Bundesversammlungen tagende Kontroll- und Beschlussorgan. Er berät das Kolpingwerk Deutschland und seine Einrichtungen in allen wichtigen Fragen.
Die Bundesleitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland vertritt diese nach innen und außen. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden durch die Bundeskonferenz für drei Jahre gewählt.
Die Bundesversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Kolpingwerkes Deutschland. Sie findet mindestens alle vier Jahre statt. Die Bundesversammlung wählt in freier und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren die*den Bundesvorsitzende*n, zwei stellvertretende Bundesvorsitzende, den Bundespräses, die Geistliche Leiter*in/den Geistlichen Leiter sowie weitere zehn Bundesvorstandsmitglieder und die Mitglieder des Finanzausschusses.
Der Bundesvorstand ist das Leitungsorgan des Kolpingwerkes Deutschland. Er führt die Beschlüsse der Bundesversammlung und des Bundeshauptausschusses durch und ist der Bundesversammlung und dem Bundeshauptausschuss rechenschaftspflichtig. Der/Die Bundesvorsitzende muss lt. Satzung gleichzeitig Mitglied im Deutschen Bundestag sein.
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Kolpingwerk Land Oldenburg
Bahnhofstr. 6
D-49377 Vechta
Telefon: 04441 872-273
Telefax: 04441 872-458
kolpingwerk@bmo-vechta.de
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