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10.09.2020

Längst überfällig - aber nur ein Anfang!

Durch die massenhafte Verbreitung des Corona-Virus in Betrieben der Fleischindustrie sind lange kritisierte Missstände in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Ausbrüche in den betroffenen Schlachtbetrieben beruhten maßgeblich auf den prekären Anstellungs- und Unterbringungsbedingungen von Mitarbeitenden.

Mit dem geplanten Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft, das aktuell im Bundestag zur Beratung kommt, wird nun gegen diesen längst fälligen Missstand vorgegangen und der Forderung „zurück zur Stammbelegschaft“ nachgekommen. Denn zukünftig wird Inhabern von Fleischbetrieben die Einstellung von selbstständig Beschäftigten (darunter fallen auch Werkvertragsbeschäftigte) untersagt. Nicht nachvollziehbar ist allerdings eine gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelung, die Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten ausnimmt. Wünschenswert ist darüber hinaus eine kritische Prüfung weiterer Branchen, in denen Leiharbeit und Werkverträge Kernbestandteile von Produktion und Dienstleistung sind, wie zum Beispiel in der Saisonarbeit der Landwirtschaft. Unabdingbar sind auch regelmäßige Kontrollen, denn die Gesetze sind nicht erfolgversprechend, wenn sie niemand überprüft.

Nach Überzeugung des Kolpingwerkes ist zudem eine flächendeckende tarifliche Regelung von Arbeitsbedingungen und Vergütung in der Fleischindustrie dringend notwendig. Dies muss Vorbildfunktion für die Ersetzung von Werkverträgen in anderen Bereichen haben. Günstige Rahmenbedingungen zur Etablierung von Branchentarifverträgen zu schaffen, sind und bleiben das beste Mittel gegen Dumpinglöhne und prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Im nun öffentlich gewordenen Fall der Missstände in der Fleischindustrie wird exemplarisch deutlich, dass der europäische Binnenmarkt eine Stärkung seiner sozialen Dimension benötigt. Dass insbesondere Mitarbeitende aus südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von diesen prekären Arbeitsbedingungen betroffen sind, offenbart einen negativen Aspekt des Binnenmarktes. Es bedarf einer europaweiten Regelung, auch um mögliche Ausweichreaktionen von Betrieben und Subunternehmen in andere Mitgliedsstaaten zu verhindern. Die Bundesregierung sollte hierzu ihre Möglichkeiten im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft nutzen und die dringend erforderlichen Impulse setzen.

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